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   OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00 - 215   

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OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00 - 215 (https://dejure.org/2000,19342)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.09.2000 - Ss 391/00 - 215 (https://dejure.org/2000,19342)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. September 2000 - Ss 391/00 - 215 (https://dejure.org/2000,19342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 158
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00
    Er muss dem Angeklagten hinreichend erkennbar machen, welches Strafgesetz nach Auffassung des Gerichts auf die Tat anzuwenden ist und durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (BGH a. a. O.; BGH NStZ 1998, 529, 530 m. N.).

    Hier hat der Tatrichter zwar noch hinreichend auf die anzuwendende Vorschrift hingewiesen, wenn er auch nicht ausdrücklich mitgeteilt hat, welcher der beiden Absätze des § 241 StGB in Betracht kommt, der erteilte Hinweis somit unspezifiziert ist (vgl. BGH NStZ 1998, 529, 530).

    Denn nach den Gesamtumständen kam ernsthaft nur der Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB in Betracht (vgl. BGH NStZ 1998, 529, 530).

    Der Tatrichter hat jedoch in der Hauptverhandlung nicht die Tatsachen angegeben, die den neu in Betracht gezogenen Straftatbestand des § 241 Abs. 1 StGB nach Ansicht des Gerichts möglicherweise ausfüllen könnten (vgl. BGH NStZ 1998, 529, 530).

    Danach hätten dem Angeklagten vom Tatgericht die für § 241 Abs. 1 StGB als erheblich angesehenen Tatumstände bezeichnet werden müssen ( BGH NStZ 1998, 529, 530).

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00
    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 StGB hat regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat kennzeichnenden Umstände als unerlässlich erweist (BGH NStZ 1996, 429; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung vom 14.11.1997 - Ss 623/97 - Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 47 Rn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 213/62
    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00
    Der Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB setzt das in Aussicht stellen eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens voraus, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308; Senatsentscheidungen vom 26.05.1992 - Ss 177/92 - und vom 19.03.1993 - Ss 82/93 - Eser in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 241 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00
    Der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO muss gewissen Mindestanforderungen entsprechen (BGH NStZ 1993, 200).
  • OLG Oldenburg, 26.05.1992 - Ss 177/92

    Strafklageverbrauch, Ahndungsverbrauch, Dauerordnungswidrigkeit,

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00
    Der Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB setzt das in Aussicht stellen eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens voraus, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308; Senatsentscheidungen vom 26.05.1992 - Ss 177/92 - und vom 19.03.1993 - Ss 82/93 - Eser in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 241 Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Köln, 19.03.1993 - Ss 82/93
    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00
    Der Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB setzt das in Aussicht stellen eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens voraus, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308; Senatsentscheidungen vom 26.05.1992 - Ss 177/92 - und vom 19.03.1993 - Ss 82/93 - Eser in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 241 Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Köln, 19.01.2007 - 83 Ss 110/06

    Auslegung einer Äußerung bzw. Erklärung auf ihren Bedrohungsgehalt i.S. des des §

    Zutreffend ist die Strafkammer freilich davon ausgegangen, dass der objektive Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB das In-Aussicht-Stellen eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens voraussetzt, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308; SenE vom 26.09.2000 - Ss 391/00 = StV 2001, 158).
  • OLG Köln, 10.10.2006 - 82 Ss 100/06
    Der Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB setzt das In-Aussicht-Stellen eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens voraus, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308; SenE vom 26.09.2000 - Ss 391/00 = StV 2001, 158).
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